Wer ein Kind erwartet oder schon kurz vor der Geburt steht benötigt eine Zeit, in der er nicht an die Uni muss und sich über keine Prüfungen Gedanken machen muss. Auf keinen Fall sollte man für diese Zeit sein Studium komplett schmeißen und hoffen, später wieder einen Platz an der Uni zu bekommen. Es geht in der Regel auch nicht gut, wenn man nicht mehr in die Vorlesungen geht und hofft, die Prüfungen in ein anderes Semester schieben zu können. Es gibt sehr viel einfachere Wege, sein Studium für eine gewisse Zeit zu unterbrechen. Die wichtigste und am häufigsten genutzte Art der Beurlaubung ist ein so genanntes Urlaubssemester. Je nach Universität kann es jedoch noch andere Arten der Beurlaubung geben, die einem auch später im Studium noch Freiräume und Lernzeit verschaffen können.
Urlaubssemester
Für viele ist der erste Schritt gegen Ende der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes, ein Urlaubssemester einzulegen. Dies gibt einem die Möglichkeit, sein Studium für einige Monate auszusetzen. Je nach Universität gelten unterschiedliche Regelungen was das Urlaubssemester angeht.
Um ein Urlaubssemester zu beantragen, muss man genau nachweisen können, dass einer der Gründe unter denen man ein Urlaubssemester nehmen darf vorliegt. Welche Gründe von der eigenen Universität akzeptiert werden, kann man in der Satzung oder Einschreibeordnung nachlesen. Schwangerschaft und Kindeserziehung werden jedoch so gut wie immer als Gründe akzeptiert. Für die Antragsstellung zum Urlaubssemester gelten bestimmte Fristen, man sollte sich also frühzeitig informieren, bis wann der Antrag eingereicht werden muss. Es ist auch wichtig, sich genau zu überlegen, wann man das Urlaubssemester nimmt, je nach Geburtstermin können unterschiedliche Zeiten in Frage kommen.
In der Regel kann man zwei Urlaubssemester pro Studium einlegen. Diese dauern jeweils ein Semester also sechs Monate. Während dem Urlaubssemester ist man komplett vom Studium und den Vorlesungen befreit. Man darf keine regulären Klausuren schreiben, je nach Universität kann man jedoch geschobene Klausuren nachholen oder andere Leistungsnachweise für vorangegangene Semester erbringen (z.B. Hausarbeiten).
Ein Urlaubssemester gibt Studenten auch die Möglichkeit, das Studium trotz Unterbrechung in der Regelstudienzeit zu absolvieren. Die Semester in welchen man beurlaubt ist werden nämlich nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Wer also ein Jahr vom Studium aussetzt hat zwar zwei Hochschulsemester mehr, jedoch dieselbe Anzahl an Fachsemestern, wie diejenigen, die nicht ausgesetzt haben. Das kann etwa für diejenigen interessant sein, die Bafög bekommen. Wer die Regelstudienzeit überschreitet hat nämlich keinen Anspruch mehr auf Bafög. Zwar kann man im Fall einer Schwangerschaft oder aufgrund eines Kindes eine Verlängerung des Bafögs beantragen, diese wird jedoch nicht immer genehmigt.
Für diejenigen, die Bafög bekommen gibt es noch weitere Dinge zu beachten, wenn es um ein Urlaubssemester geht. Während des Urlaubssemesters erlischt normalerweise der Studentenstatus, das bedeutet, man bekommt während dieser Zeit kein Bafög ausgezahlt. Wer ein Kind erwartet kann jedoch andere Zuschüsse beantragen, welche Möglichkeiten es gibt, findet ihr im Kapitel [finanzielle Unterstützung – Link hinzufügen]. Es kann auch Sonderregelungen im Fall einer Schwangerschaft geben, um das herauszufinden, sollte man sich frühzeitig an den zuständigen Berater der eigenen Universität wenden. Das Entfallen des Studentenstatus kann auch in anderen Bereichen Auswirkungen haben, so sind etwa Werkstudentenjobs dann eventuell nicht mehr möglich. Da man dennoch immatrikuliert bleibt, sollte man alles genau abklären. Hierbei sollte man sich sowohl an die Universität, als auch an das Bafög-Amt oder den Arbeitgeber wenden. Während eines Urlaubssemesters hat man auch die Möglichkeit Arbeitslosengeld zu beantragen, wer also auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, sollte auch das unbedingt in Betracht ziehen.
Lernraumsemester
An manchen Universitäten gibt es auch Lernraumsemester oder andere Formen der Auszeit vom Studium, welche man alternativ zum Urlaubssemester beantragen kann. Ob es an der eigenen Universität solche Regelungen gibt kann man ebenfalls in der Satzung nachlesen oder man wendet sich direkt an die zentrale Studienberatung oder andere Beratungsstellen.
Gründe für eine alternative Beurlaubung können dieselben sein, wie beim Urlaubssemester und in der Regel sind auch nur zwei Lernraumsemester pro Studium verfügbar. Der Unterschied ist, dass man weiterhin Leistungen erbringen kann, wenn man möchte und dass das Lernraumsemester auf die Regelstudienzeit angerechnet wird. Es dient also eher dazu, sein Studium zu entzerren und zum Beispiel zwei Semester in der Zeit von vier Semestern zu absolvieren und weniger dazu, ganz auszusetzen.
Eine solche Art der Beurlaubung ist für Studenten mit Kindern eine sehr gute Lösung. Nachdem man seine zwei Urlaubssemester für die Zeit vor und nach der Geburt aufgebraucht hat, gilt normalerweise wieder Studienalltag, doch ein Kind ist mit einem Jahr natürlich noch nicht selbstständig und will ebenfalls eine 24 Stunden Betreuung. Wer nicht die Möglichkeit hat, in Teilzeit zu studieren kann über ein oder zwei zusätzliche Lernraumsemester weitere Freiräume schaffen. Im Lernraumsemester kann man etwa Leistungen nachholen oder nur einen Teil seiner Kurse belegen. Dadurch hat man mehr Zeit, sich auf diese Leistungen zu konzentrieren und kann auch seiner Familie noch genügend Zeit widmen.
Wer zusätzlich zum Urlaubssemester also etwas mehr Zeit für seine Prüfungsleistungen möchte, kann an seiner Universität nachfragen, ob es etwas Ähnliches gibt.