Für viele studentische Eltern stellt ein Haupthindernis oder-problem das Geld dar. Als Student ist man meisten sowieso schon knapp bei Kasse und dann kommen noch die Kosten für das Kind hinzu. Man sollte die Kosten für die Kindererziehung keinesfalls unterschätzen! Zu Beginn müssen Kleidung, neue Möbel, Spielsachen und allerlei weitere Utensilien gekauft werden. Dann kommen Windeln und Nahrung hinzu. Manchmal ist es notwendig, sein Studentenzimmer gegen eine größere Wohnung zu tauschen, um dem Kind auch ein wirkliches Zuhause bieten zu können. Und die Kosten hören nicht nach ein paar Jahren auf – im Gegenteil. Auf diese finanzielle Mehrbelastung muss man sich einstellen und frühzeitig damit beginnen, nach Unterstützung zu suchen, wenn man es selbst nicht stemmen kann.

Finanzielle Unterstützung für junge Eltern gibt es mehr als genug, man muss nur wissen, was für einen in Frage kommt und wo man das Geld beantragen kann. Hier eine Übersicht, über die wichtigsten Möglichkeiten.

Elterngeld

Eine staatliche Unterstützung stellt das Elterngeld dar. Hier wird ein Teil des wegfallenden Einkommens ersetzt. Wer zuvor kein Einkommen hatte, also keinen Job ausgeübt hat, bekommt dennoch mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro im Monat. Um Elterngeld zu bekommen, darf man während dieser Zeit nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten (was bei Studenten jedoch in der Regel kein Problem ist).

Wie viel Elterngeld man bekommt, hängt vom eigenen Einkommen ab. Bis zu 67% des Einkommens können gezahlt werden.

Die Dauer der Zahlungen beträgt zunächst 12 Monate, man kann jedoch zwei weitere Monate bekommen, wenn man die Zeit der Arbeitspause unter den Partnern aufteilt. Zudem kann man die Zeit auch verdoppeln, bekommt dann jedoch nur die Hälfte des Geldes pro Monat ausgezahlt.

Kindergeld

In Deutschland kann jeder, der Kinder hat und dessen Wohnsitz innerhalb Deutschland liegt Kindergeld beantragen. Erhalten kann man Kindergeld sobald das Kind geboren ist. Nach der Geburt sollte man daher so schnell wie möglich bei der Arbeitsagentur oder beim öffentlichen Dienst einen Antrag stellen. Um den Antrag zu stellen benötigt man die Geburtsurkunde des Kindes. Für das erste Kind beträgt das Kindergeld aktuell 192 Euro im Monat.

Das Kindergeld wird normalerweise als Steuerentlastung gerechnet, wer also arbeitet und Steuern zahlt, kann möglicherweise die Unterstützung auch in Steuerfreibeträgen erhalten. Welche Art der Unterstützung man bekommt wird vom Finanzamt geprüft und es wird die für die Eltern profitablere Lösung gewählt.

Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld kann man nach Ablauf der Dauer für Zahlungen des Elterngeldes beantragen. Es ist für 22 Monate oder bis zum 36. Monat des Kindes verfügbar und beträgt 150 Euro monatlich pro Kind, seit August 2014. Betreuungsgeld bekommt nur, wer seine Kinder selbst betreut und keine Tageseinrichtung oder Tagespflege in Anspruch nimmt.

Kinderzuschlag

Wer sich die Unterkunft für ein Kind nicht leisten kann, kann diesen Zuschlag beantragen. Er wird auf das Kindergeld angerechnet und kann bis zu maximal 170 Euro im Monat betragen.

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse bezahlt und man kann es nur dann bekommen, wenn man zuvor selbst versichert war. Für Studenten, die bei ihren Eltern mitversichert sind, gibt es kein Mutterschaftsgeld. Um Unterstützung zu bekommen, muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Geld bekommt man dann ab sechs Wochen vor und bis acht Wochen nach der Geburt des Kindes.

Unterhaltsvorschuss

Diese Zahlungen kommen für alleinerziehende Elternteile in Frage, bei denen der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt. Für Kinder unter 6 Jahren betragen die Leistungen 150 Euro im Monat.

BAföG

Wer schon Bafög bekommt, muss im Falle einer Schwangerschaft vorsichtig sein. Wenn das Studium länger als drei Monate unterbrochen wird, hat man in der Regel keinen Anspruch mehr auf Bafög. Man muss das also rechtzeitig melden, um nicht später vor der Situation zu stehen, Geld zurückzahlen zu müssen. Sobald man das Studium wieder aufnimmt, kann man jedoch einen Kinderbetreuungszuschlag erhöhen. Diesen muss man auch beantragen und man bekommt dann 130 Euro pro Monat mehr gezahlt.

Wer aufgrund des Kindes länger für sein Studium braucht, kann in besonderen Fällen auch das Bafög verlängern, welches ansonsten nach Ablauf der Förderungshöchstdauer nicht mehr gezahlt wird. Es gibt unterschiedliche Gründe für eine Verlängerung (Unterbrechung wegen Schwangerschaft, Mehrsemester bis zum 5. Lebensjahr des Kindes, etc.). Man sollte sich genau informieren, welche Gründe man angeben kann und unter welchen Bedingungen man selbst länger Bafög bekommen kann.

Eine Übersicht und weitere Informationen zu staatlichen Unterstützungen gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Weitere finanzielle Leistungen kann man zum Beispiel von verschiedenen Stiftungen erhalten. Hier besteht kein konkreter Anspruch unter bestimmten Bedingungen, sondern es wird je nach individueller Situation entschieden, ob und wie viel man bekommt.

Dazu gehören etwa die:

und weitere, die Stipendien und Zuschüsse für Studenten mit Kind anbieten.

Teilweise gibt es außerdem auch Unterstützungen von der eigenen Universität oder Hochschule. Hierzu kann man gezielt beim zuständigen Büro der Universität nachfragen. Dort bekommt man auch Informationsmaterial, Beratung und Hilfe bei Anträgen zu anderen finanziellen Unterstützungen.

All diese Möglichkeiten kann und sollte man ausschöpfen, wenn man als Student ein Kind erwartet. So ist gewährleistet, dass man sich ohne Geldsorgen auf das Studium und die Erziehung seines Kindes konzentrieren kann.