Praktika im Ausland sind heutzutage gern gesehene Stationen im Lebenslauf. Die Verbesserung der Sprachfertigkeiten sowie die Fähigkeit, sich in einen neuen Kulturkreis eingewöhnen zu können, werden von Arbeitgebern geschätzt. Aber was tun, wenn neben den beruflichen und persönlichen Herausforderungen nebenbei auch noch ein Kind betreut werden muss?

Wer mit Kind im Ausland ein Praktikum absolviert, sollte sich von vornherein bewusst sein, dass dies mehr Zeit und Aufwand erfordern wird. Schließlich will ein Kind betreut und versorgt werden. Aber mit entsprechender Organisation ist es durchaus möglich, die Zeit im Ausland erfahrungsreich und letztlich lohnenswert zu gestalten.

Wenn das Kind noch im Kleinstkindalter ist, sprich das zweite Lebensjahr noch nicht überschritten hat, ist es notwendig, eine dem Kind nahe stehende Person vorort zu haben, die gegebenenfalls während der Präsenzzeit des jeweiligen Praktikums die Fürsorge über das Kind übernimmt. Je nach Art der ausgeübten Tätigkeit während des Praktikums kann es auch vorkommen, dass der Arbeitgeber es gestattet, das Kind am Arbeitsort dabei zu haben. Dies sollte jeweils bereits im Vorfeld des Reiseantritts genau abgesprochen werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Auch wenn das Kind bereits ein wenig älter ist, aber noch nicht in die Schule geht, muss es noch die allermeiste Zeit umsorgt werden. Manche Betriebe bieten hauseigene Kinderkrippen- bzw. Kindergartenplätze für ihre Mitarbeiter an. Für die Dauer des Praktikums besteht somit mancherorts die Möglichkeit, das Kind in einer derartigen Einrichtung tagsüber abzugeben. Vorteil einer solchen Regelung ist, dass das Elternteil aufgrund der räumlichen Nähe des Kindes zum Arbeitsplatz im Notfall (zb. bei Krankheit o.ä.) einspringen und für das Kind sorgen kann. Nachteil einer solchen Unterbringung ist jedoch möglicherweise, dass der Praktikant seiner Tätigkeit womöglich nur halbherzig nachgeht, da er in Sorge um das Kind ist. Auch eine solche Regelung sollte unbedingt mit dem jeweiligen Arbeitgeber im Vorfeld abgesprochen werden. Beispielsweise kann der Arbeitgeber dem Praktikanten anbieten, die Mittagspause mit seinem Kind zu verbringen.

Sofern das Kind bereits im Schulalter ist, spielen schulgesetzliche Bestimmungen eine Rolle. Das Kind wird zumeist nicht für die gesamte Dauer des Praktikums von der Schule freigestellt werden können. In dem Falle besteht die Möglichkeit, das Kind für die Dauer der Praktikums an einer deutschen Schule in der jeweiligen Stadt im Ausland anzumelden, sofern eine solche existiert. Andernfalls kann das Kind auch nach Feierabend oder am Wochenende anhand der Lehrpläne der Schule von dem Elternteil zu Hause unterrichtet werden.

Mit entsprechender Planung und Organisation ist also ein Praktikum im Ausland auch mit Kind gut umzusetzen und kann mit etwas Glück ohne Weiteres zu einer unvergesslichen, aber auch erfahrungsreichen Zeit werden! Weitere Informationen zum Thema finden Interessierenden auf auslandspraktikum-ratgeber.com